Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen, die in jedweder Form mit der Unternehmerin Sandra Krieger, Bandelstr. 23, 45136 Essen (i. f. „der Unternehmer“), geschlossen bzw. vereinbart werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil oder Grundlage von Verträgen oder Vereinbarungen, die mit dem Unternehmer gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht. Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Der Unternehmer ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Auftraggeber ist über anstehende Veränderungen der Geschäftsbedingungen in angemessener Frist zu informieren, insbesondere wenn die vorgenommene Veränderung weit reichend ist und direkte Auswirkungen auf das Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmer und Auftraggeber hat. Geringfügige Änderungen bedürfen keiner Ankündigung. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen nicht bis zu dem angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, endet der Vertrag oder die Vereinbarung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB.

Jegliche vom Unternehmer an den Auftraggeber gelieferten Produkte, kreativen Erzeugnisse und allgemein Werke werden im Rahmen dieser AGB als Dienstleistung bezeichnet.

2. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die angegebenen Preise sind, wenn nicht anders bezeichnet, Nettopreise.

2.1 Angebotsänderung

Wünscht der Auftraggeber während der Bearbeitung seines Auftrages zusätzliche, zuvor nicht vereinbarte Leistungen, so ist die Abrechnung dieser Leistungen im Angebot nicht enthalten, und wird als zusätzlicher Abrechnungsposten gebucht. Die Höhe des zusätzlichen Abrechnungspostens wird dem Auftraggeber bei Zustimmung zu den gewünschten Änderungen seitens des Unternehmers rechtzeitig vor Durchführung der Änderungen bekannt gegeben bzw. ist zwischen Auftraggeber und Unternehmer zu verhandeln.

2.2 Angebotsbestätigung

Der Auftraggeber bestätigt das ihm vorgelegte Angebot in der Regel schriftlich, i. R. per E-Mail. Die Angebotserteilung gilt in jedem Fall der Bestätigung als wirksam, also auch bei fernschriftlicher oder -mündlicher Zusage ohne Unterschrift des Auftraggebers.

2.2 Angebotsstornierung

Der Auftraggeber kann den erteilten Auftrag stornieren, wenn er die Auftragserteilung binnen einer Woche oder vor Beginn der Auftragsarbeiten schriftlich widerruft. Der Widerruf bedarf keiner Begründung seitens des Auftraggebers. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Bereits erbrachte Zahlungen werden im Fall einer korrekten Auftragsstornierung voll zurückerstattet. Wünscht der Auftraggeber bei Abgabe der Angebotsbestätigung eine sofortige Bearbeitung seines Auftrages, verfällt das Recht auf Angebotsstornierung.

3. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Fertigstellung bzw. Lieferung der Dienstleistung oder der Dienstleistungssache. Rechnungsbeträge sind zur auf der Rechnung angegebenen Frist zu überweisen, in der Regel 14 Tage nach Rechnungsstellung.

3.1 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird nach einmaliger Zahlungserinnerung der Rechnungsbetrag kostenpflichtig abgemahnt. Bei anhaltender Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent (bei Geschäftskunden) bzw. fünf Prozent (bei Privatkunden) über dem zum Zeitpunkt der Zinsstellung gültigen Basiszinsatz zu berechnen. Scheint die wirtschaftliche Last zur Erbringung der Zahlung zu schwer, liegt es im Ermessen des Unternehmers, eine Ratenzahlung anzubieten. Nachdem eine außergerichtliche Zahlungsforderung durchzusetzen nicht möglich erscheint, wird unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

3.2 Rechnungsstellung

Der Unternehmer behält sich vor, dem Auftraggeber die Rechnung in einer ihm angemessen scheinenden Form zu übermitteln. Hierzu zählt ausdrücklich auch die Übermittlung der Rechnung per Fax oder E-Mail. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

3.3 Leistungskürzung

Bei Nichtbezahlung offener Rechnungsposten behält der Unternehmer sich vor, bereits erbrachte Leistungen zu kürzen oder zu streichen. In diesem Fall kann dem Unternehmer kein wirtschaftlicher Ausfall seitens des Auftraggebers zur Last gelegt werden.

4. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Leistungen oder Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Unternehmers.

4.1 Periodische Rechnungstellung

Im Falle periodisch zu zahlender Leistungen fällt die Leistung oder das Produkt nach Ablauf des zuletzt bezahlten Intervalls automatisch in das Eigentum des Unternehmers zurück, wenn eine Zahlungsverlängerung seitens des  Auftraggebers nicht erfolgt.

5. Lieferzeit

Der Unternehmer vereinbart mit dem Auftraggeber einen Zeitraum, innerhalb dessen die Dienstleistung vom Unternehmer zu erbringen ist.

5.1 Nichteinhaltung der Lieferzeit

Der Auftraggeber hat das Recht, vom bereits erteilten Auftrag zurückzutreten, wenn der Unternehmer laut Vereinbarung mit dem Erbringen der Dienstleistung mehr als vier Wochen im Rückstand liegt. Ausgenommen sind Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt.

6. Urheberrecht und Nutzungsvereinbarung

Soweit der Unternehmer für den Auftraggeber oder im Auftrag für Dritte Präsentationen, Grafiken, Bilder, Fotos, Musik oder Texte erstellt oder produziert, überträgt der Unternehmer dem Auftraggeber ausschließlich das gegebenenfalls zeitlich oder räumlich begrenzte Nutzungsrecht.

Die erbrachten Leistungen dürfen nur für die vereinbarte Nutzung eingesetzt werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung des Urhebers und nach Vereinbarung der honorarpflichtigen erweiterten Verwertung gestattet. Die Vergütung bleibt von Modifikationen des Auftraggebers zu Inhalt oder Gestaltung unberührt und schließt ein Co-Urheberrecht aus. Ausnahmen hierzu bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Das Urheberrecht verbleibt nach deutschem Recht beim Unternehmer, ist nicht übertragbar und kann nicht veräußert werden. Jeder Eingriff bzw. Kopie – auch in Auszügen – ist untersagt. Bei Verletzung ist der Unternehmer berechtigt, Schadensersatz in Höhe der üblichen Vergütung zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich der Unternehmer vor. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe und bei der Weitergabe von Materialien an den Unternehmer darauf zu achten, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

7. Internetdienstleistungen

7.1 Inhalte von Internetseiten

Der Auftraggeber übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für den Inhalt und dessen Rechtssicherheit. Der Unternehmer führt keine Aufträge für Seitenerstellung aus, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Essen.

Stand Juni 2015